Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert, dass gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG für die Kommunalwahl 2020 vom Gemeinderat auch ein Stellvertreter des Gemeindewahlleiters zu berufen ist.
Beschluss:
Der Geschäftsstellenleiter der Verwaltung Gerhard Schmid wird als Stellvertreter des Wahlleiters für die Gemeindewahlen 2020 berufen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen