beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert, dass gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG für die Kommunalwahl 2020 vom Gemeinderat auch ein Stellvertreter des Gemeindewahlleiters zu berufen ist.


Beschluss:

 

Der Geschäftsstellenleiter der Verwaltung Gerhard Schmid wird als Stellvertreter des Wahlleiters für die Gemeindewahlen 2020 berufen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen