Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans für die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus/Vereinsheim Unterdießen“. Die Fläche ist momentan noch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Beschluss:
Der wirksame Flächennutzungsplan Unterdießen in der Fassung vom 25.07.2000 (wirksam seit 30.08.2001) wird wie folgt geändert:
Für das Gebiet des geplanten Feuerwehrhauses/Vereinsheim auf dem Grundstück FlNr. 369 Gemarkung Unterdießen (Teilfläche), welches wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstück FlNr. 368/6 Gemarkung Unterdießen
im Westen Grundstück FlNr. 370/1 Gemarkung Unterdießen (Kreisstraße LL16)
im Süden Grundstück FlNr. 463 Gemarkung Unterdießen (Feldweg)
im Osten Grundstück FlNr. 366 Gemarkung Unterdießen (Feldweg)
soll die bisherige Darstellung als „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Flächen für Gemeinbedarf“ (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) geändert werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, München erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen