beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes um Baurecht für das geplante Feuerwehrgerätehaus/Vereinsheim zu schaffen.

 


Beschluss:

 

Für das Gebiet des geplanten Feuerwehrhauses/Vereinsheims auf dem Grundstück FlNr. 369 Gemarkung Unterdießen (Teilfläche), welches wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                  Grundstück FlNr. 368/6 Gemarkung Unterdießen

 

im Westen                   Grundstück FlNr. 370/1 Gemarkung Unterdießen (Kreisstraße LL16)

 

im Süden                    Grundstück FlNr. 463 Gemarkung Unterdießen (Feldweg)

 

im Osten                     Grundstück FlNr. 366 Gemarkung Unterdießen (Feldweg)

 

umgrenzt wird, wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Dieses Gebiet wird als „Fläche für Gemeinbedarf“ gemäß § 9 Abs.1 Nr. 5 BauGB festgesetzt.

 

Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für das geplante Feuerwehrgerätehaus/Vereinsheim geschaffen werden.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        11     Stimmen

                                         dagegen:     0     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, München erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen