Sachvortrag:
Der Bürgermeister
informiert über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes um Baurecht
für das geplante Feuerwehrgerätehaus/Vereinsheim zu schaffen.
Beschluss:
Für das Gebiet des geplanten Feuerwehrhauses/Vereinsheims auf dem Grundstück FlNr. 369 Gemarkung Unterdießen (Teilfläche), welches wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstück FlNr. 368/6 Gemarkung Unterdießen
im Westen Grundstück FlNr. 370/1 Gemarkung Unterdießen (Kreisstraße LL16)
im Süden Grundstück FlNr. 463 Gemarkung Unterdießen (Feldweg)
im Osten Grundstück FlNr. 366 Gemarkung Unterdießen (Feldweg)
umgrenzt wird, wird
ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Dieses Gebiet wird
als „Fläche für Gemeinbedarf“ gemäß § 9 Abs.1 Nr. 5 BauGB festgesetzt.
Mit dem
Bebauungsplan soll Baurecht für das geplante Feuerwehrgerätehaus/Vereinsheim
geschaffen werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der
Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München,
Arnulfstraße 60, München erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen