abgelehnt

Ja: 0, Nein: 11

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Zur Überprüfung der Einfügeproblematik wurden die Gebäude Postweg 9 und Alpenweg 10 herangezogen, weil diese momentan in der näheren Umgebung die größten Baukörper darstellen und ebenfalls dreigeschossig (II + D) sind. Die direkt umliegenden Gebäude sind kleiner.

 

Der Vergleich mit dem neu zu errichtenden Wohngebäude der vorliegenden Planung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Alpenweg 10

Vorliegende Planung

Firsthöhe

10,92 m

12,14 m

Dachneigung

38 °

34 °

Wandhöhe

6,25 m

7,25 m

 

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben nicht in die umliegende Bebauung ein.


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 02/2020; Teilabbruch einer best. Lagerhalle, An- und Neubau einer Wohnanlage mit 3 + 12 WE, Tiefgarage und Pkw-Stellplätzen, auf dem Grundstück FlNr. 377/1; Gemarkung Unterdießen, Sonnenweg, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    11         Stimmen

                                             (der Antrag ist somit abgelehnt)