Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Zur Überprüfung der Einfügeproblematik wurden die Gebäude Postweg 9 und Alpenweg 10 herangezogen, weil diese momentan in der näheren Umgebung die größten Baukörper darstellen und ebenfalls dreigeschossig (II + D) sind. Die direkt umliegenden Gebäude sind kleiner.
Der Vergleich mit dem neu zu errichtenden Wohngebäude der vorliegenden Planung stellt sich wie folgt dar:
|
Alpenweg 10 |
Vorliegende Planung |
Firsthöhe |
10,92 m |
12,14 m |
Dachneigung |
38 ° |
34 ° |
Wandhöhe |
6,25 m |
7,25 m |
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben nicht in die umliegende Bebauung ein.
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 Stimmen
dagegen: 11 Stimmen
(der Antrag ist
somit abgelehnt)