Sachvortrag:
In Fortführung der GRS vom 11.02.2020; Top I.5; informiert
der Bürgermeister über eine erneute formlose Anfrage inkl. Antrag auf
Abweichung von der Stellplatzsatzung Unterdießen, § 2 Abs. 7; Stauraum. Zwischenzeitlich
hat auch ein Gespräch mit dem Bauherrn stattgefunden. Der Antrag wurde von den
Grundstückseigentümern St.-Ruppert-Str. 2 ½; FlNr. 96/1; Gkg. Oberdießen
gestellt. Es wird hier ein Wohnhaus mit Garage geplant. Für die weitere Planung
ist es wichtig zu wissen, ob der Stauraum vor der Garage von den
vorgeschriebenen 5 m auf 3 m verkürzt werden darf. Laut BayBO i.V.m. GaStellV
ist gesetzlich ein Stauraum von 3 m vorgeschrieben.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen