vertagt

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Fortführung der GRS vom 11.02.2020; Top I.5; informiert der Bürgermeister über eine erneute formlose Anfrage inkl. Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung Unterdießen, § 2 Abs. 7; Stauraum. Zwischenzeitlich hat auch ein Gespräch mit dem Bauherrn stattgefunden. Der Antrag wurde von den Grundstückseigentümern St.-Ruppert-Str. 2 ½; FlNr. 96/1; Gkg. Oberdießen gestellt. Es wird hier ein Wohnhaus mit Garage geplant. Für die weitere Planung ist es wichtig zu wissen, ob der Stauraum vor der Garage von den vorgeschriebenen 5 m auf 3 m verkürzt werden darf. Laut BayBO i.V.m. GaStellV ist gesetzlich ein Stauraum von 3 m vorgeschrieben.

 


Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Der Bauausschuss soll vor der nächsten Sitzung eine Ortseinsicht durchführen.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen