Sachvortrag:
Der Vorsitzende des
Rechnungsprüfungsausschusses Stefan Völk trägt den Bericht der örtlichen
Prüfung der Jahresrechnung 2019 vor. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen, es
wurden aber Empfehlungen ausgesprochen.
Des Weiteren trägt der Gemeinschaftsvorsitzende
die Jahresrechnung 2019 vor. Noch anstehende Fragen werden beantwortet
Beschluss:
Die im Haushalt 2019 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinschaftsversammlungsbeschlüssen erfolgt ist, sowie die Rücklagenentnahme, werden hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Das von der Verwaltung aufgestellte Ergebnis lautet wie folgt:
Feststellung des Jahresergebnisses
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 896.209,46 €
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 99.838,60 €
Summe Solleinnahmen 996.048,06 €
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00€
Summe bereinigte Solleinnahmen 996.048,06 €
Sollausgaben Verwaltungshaushalt 896.209,46 €
Sollausgaben Vermögenshaushalt 99.838,60 €
Summe Sollausgaben 996.048,06 €
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 € 0,00 €
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 € 0,00 €
- Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 €
Summe bereinigte Sollausgaben 996.048,06 €
Fehlbetrag/Überschuss 0,00 €
In den Sollausgaben
sind enthalten
Nachrichtlich
*) Zuführung zum Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt 75.000,00
€
**)
Zuführung Entnahme Allgemeinen
Rücklage 75.000,00 €
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt die Gemeinschaftsversammlung
für die Jahresrechnung 2019 Entlastung.
.
Abstimmungsergebnis: dafür: 7 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers.
Beteiligung Karg)