Sachvortrag:
Der Gemeinschaftsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der
Haushaltssatzung 2020 (einschl. Haushaltsplan mit Anlagen) und des Vorberichtes
vor.
Der VG-Vorsitzende erläutert die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
und informiert über die Entwicklung der Personalkosten. Ferner werden Ausgaben
einzelner Haushaltsstellen aus dem Verwaltungshaushalt und dem Vorbericht 2020
erläutert und diskutiert.
Beschluss:
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG,
sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die
Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech) für das
Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.092.100,00
€
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
100.000,00 € ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Verwaltungsumlage
1.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 830.000,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
1.2 Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2018 auf 5.361 Einwohner festgesetzt.
1.3 Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 154,82 € festgesetzt.
2. Investitionsumlage entfällt
3. Umlage je Mitgliedsgemeinde
3.1 Verwaltungsumlage
Gemeinde Einwohner €
/Einwohner Verwaltungsumlage
Fuchstal 3.874 154,82 599.779,89 €
Unterdießen 1.487 154,82 230.220,11 €
Summe 5.279 154,82 830.000,00 €
4. Zahlungstermine
4.1 Die Verwaltungsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2020 zur Zahlung fällig.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Fuchstal, den 00.00.2020
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FUCHSTAL
(Siegel)
Erwin Karg
Gemeinschaftsvorsitzender
Der Finanzplan 2021 bis 2023 wird ebenfalls genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 8 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen