beschlossen

Ja: 8, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Gemeinschaftsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der Haushaltssatzung 2020 (einschl. Haushaltsplan mit Anlagen) und des Vorberichtes vor.

Der VG-Vorsitzende erläutert die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 und informiert über die Entwicklung der Personalkosten. Ferner werden Ausgaben einzelner Haushaltsstellen aus dem Verwaltungshaushalt und dem Vorbericht 2020 erläutert und diskutiert.


Beschluss:

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung

 

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech) für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                  1.092.100,00 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                     100.000,00 € ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

1. Verwaltungsumlage

 

1.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 830.000,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

1.2 Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2018 auf 5.361 Einwohner festgesetzt.

 

1.3 Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 154,82 € festgesetzt.

 

2. Investitionsumlage entfällt

 

 

3. Umlage je Mitgliedsgemeinde

 

3.1 Verwaltungsumlage

 

   Gemeinde    Einwohner     € /Einwohner Verwaltungsumlage

   Fuchstal        3.874               154,82                                     599.779,89 €

   Unterdießen  1.487               154,82                                     230.220,11 €

   Summe          5.279               154,82                                     830.000,00 €                                                              

 

4. Zahlungstermine

 

4.1 Die Verwaltungsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2020 zur Zahlung fällig.

 

§ 5

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

 

 

Fuchstal, den 00.00.2020

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FUCHSTAL

 

 

                                                (Siegel)

 

 

 

Erwin Karg

Gemeinschaftsvorsitzender

 

 

Der Finanzplan 2021 bis 2023 wird ebenfalls genehmigt.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         8           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen