Sachvortrag:
Grundschulverbandsvorsitzender
Karg ist als Anordnungsbefugter bei der
Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt.
Stellvertretender Vorsitzender Enthofer übernimmt den Vorsitz.
Herr Czech
trägt den Bericht als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses über die
örtliche Prüfung vom 14.05.2019 vor und stellt fest, dass die örtliche Prüfung
keine Beanstandungen ergeben hat.
Es wird vorgeschlagen,
die Jahresrechnung 2018 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß
Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und zu entlasten.
Beschluss:
Feststellung des
Jahresergebnisses
Solleinnahmen
Verwaltungshaushalt 141.073,08
€
Solleinnahmen
Vermögenshaushalt 15.224,25
€
Summe
Solleinnahmen 156.297,33
€
+ neue
Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter
Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter
Kasseneinnahmereste 0,00
€
Summe bereinigte
Solleinnahmen 156.297,33
€
Sollausgaben
Verwaltungshaushalt *) 141.073,08 €
Sollausgaben
Vermögenshaushalt **) 15.224,25
€
Summe Sollausgaben 156.297,33
€
+ neue
Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00
€
Vermögenshaushalt 0,00
€
- Abgang alter
Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00
€
Vermögenshaushalt 0,00
€
- Abgang alter
Kassenausgabereste 0,00
€
Summe bereinigte
Sollausgaben 156.297,33
€
Zuführung Verwaltungshaushalt 15.162,55
€
Entnahme Rücklage 15.224,25
€
Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2018 mit den ausgewiesenen Summen festgestellt. Die gegebenenfalls angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt die Schulverbandsversammlung für die Jahresrechnung 2018 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2018 genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 4 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers.
Beteiligung Vors. Karg)