Sachvortrag:
Grundschulverbandsvorsitzender Karg ist als Anordnungsbefugter bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt. Stellvertretender Vorsitzender Enthofer übernimmt den Vorsitz.
Herr Welz trägt den Bericht als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung vom 02.03.2020 vor und stellt fest, dass die örtliche Prüfung keine Beanstandungen ergeben hat.
Es wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung 2019 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und zu entlasten.
Feststellung des Jahresergebnisses
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 178.556,00
€
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 108.133,90
€
Summe Solleinnahmen 286.689,90
€
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00
€
Summe bereinigte Solleinnahmen 286.689,90€
Sollausgaben Verwaltungshaushalt *) 178.556,00
€
Sollausgaben Vermögenshaushalt **) 108.133,90
€
Summe Sollausgaben 286.689,90
€
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00
€
Vermögenshaushalt 0,00
€
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00
€
Vermögenshaushalt 0,00
€
- Abgang alter Kassenausgabereste 0,00
€
Summe bereinigte Sollausgaben 286.689,90
€
Zuführung Verwaltungshaushalt 20.000,00
€
Entnahme Rücklage 20.000,00
€
Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2019 mit den ausgewiesenen Summen festgestellt. Die gegebenenfalls angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt die Schulverbandsversammlung für die Jahresrechnung 2019 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2019 genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 4 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers.
Beteiligung Vors. Karg)