Sachvortrag:
Der
Grundschulverbandsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der
Haushaltssatzung 2020 (einschl. Haushaltsplan mit Anlagen) und des Vorberichtes
vor.
Der Vorsitzende
erläutert die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020. Ferner werden
Ausgaben einzelner Haushaltsstellen aus dem Verwaltungshaushalt und dem
Vorbericht 2020 erläutert und diskutiert.
Beschluss:
Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen
Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art.
63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
H a u s h a l t s s
a t z u n g
des Grundschulverbandes Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech ) für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Grundschulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
186.400,00
€
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.540.000,00
€
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Schulverbandsumlage
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2019 auf 191 Verbandsschüler festgesetzt.
1. Verwaltungsumlage
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 107.600,00 € festgesetzt.
1.1 Die Schülerzahl für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird nach dem Stand vom 01.10.2019 auf 191 Schüler festgesetzt
Schulverbandsumlage für 191 Schüler
563,35 €/Schüler
2. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.
3. Schulverbandsumlage je Verbandsgemeinde
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Fuchstal
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144 |
81.122,51 € |
Unterdießen |
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47 |
26.477,49 € |
Summe
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191 |
107.600,00 € |
4. Zahlungstermine
4.1 Die Verbandsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2020 zur Zahlung fällig.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Fuchstal, den, xx.xx.2020
GRUNDSCHULVERBAND FUCHSTAL
(Siegel)
Erwin Karg
Grundschulverbandsvorsitzender
Der Finanzplan 2021 – 2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 5 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Abstimmungsergebnis: dafür: 5 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen