beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der erste Bürgermeister weist darauf hin, dass der Gemeinderat einen zweiten Bürgermeister wählen muss und noch einen weiteren (dritten) Bürgermeister wählen kann. Der Bürgermeister legt dar, dass auf Grund der drei ehemals selbständigen Gemeinden bisher immer ein dritter Bürgermeister gewählt wurde, damit jeder Ortsteil einen Bürgermeister hat.


Beschluss:

 

Es werden zwei weitere Bürgermeister gewählt (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen