beschlossen

Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

Aufgrund der persönlichen Beteiligung des ersten Bürgermeisters übernimmt der zweite Bürgermeister Stephan Völk die Sitzungsleitung.

 

Gemäß Anlage 2 zu Art. 46 KWBG beträgt der Rahmensatz für die monatliche Dienstaufwandentschädigung für Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden 242,91 € bis 798,47 €.

 

Die Nachbargemeinde Gemeinde Denklingen gewährt die Dienstaufwandsentschädigung in voller Höhe.

 

 


Beschluss:

 

Abstimmung:  700,00 €                      dafür: 8

                                                            dagegen: 8                  

 

Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung wird ab 01.05.2020 auf 650 € festgesetzt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    1      Stimmen

                                             (pers. Beteiligung BGM Karg)