Sachvortrag:
Aufgrund der persönlichen Beteiligung des ersten Bürgermeisters übernimmt der zweite Bürgermeister Stephan Völk die Sitzungsleitung.
Gemäß Anlage 2 zu Art. 46 KWBG beträgt der Rahmensatz für die monatliche Dienstaufwandentschädigung für Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden 242,91 € bis 798,47 €.
Die Nachbargemeinde Gemeinde Denklingen gewährt die Dienstaufwandsentschädigung in voller Höhe.
Beschluss:
Abstimmung: 700,00 € dafür: 8
dagegen: 8
Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung wird ab 01.05.2020 auf 650 € festgesetzt.