beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

 


Beschluss:

 

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen

Gemeindeverfassungsrechts

 

 

Die Gemeinde  Fuchstal erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

 

 

 

§ 1

 

Zusammensetzung des Gemeinderats

 

Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und sechszehn ehrenamtlichen Mitgliedern.

 

 

 

§ 2

 

Ausschüsse

 

(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

 

a)   den Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und fünf
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

b)   den Grundstücks- und Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und fünf
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

c)   den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und fünf  (drei bis sieben) ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.

 

(2) 1Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a-b genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. 2Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

 

(3) 1Die Ausschüsse sind vorberatend tätig.

 

(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

 

 

 

§ 3

 

Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;

Entschädigung

 

(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

 

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 40 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Zudem wird pro Sitzung eine  IT-Pauschale von 5 € gewährt, hierdurch sind alle Kosten abgegolten, welche durch die elektronische Kommunikation anfallen (Ausdrucke, Empfangsgeräte, Drucker usw.).

 

(3) 1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmer sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 10 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von  10 € je volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

 

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

 

 

 

§ 4

 

Erster Bürgermeister

 

Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

 

 

 

§ 5

 

Weitere Bürgermeister

 

Der zweite und dritte  Bürgermeister sind Ehrenbeamte.

 

 

 

 

§ 6

 

Inkrafttreten

 

1Diese Satzung tritt am 01.05.2020. in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 14.05.2014 außer Kraft.

 

Fuchstal, 07.05.2020

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen