Beschluss:
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts
Die Gemeinde Fuchstal erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23,
32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
folgende Satzung:
§ 1
Zusammensetzung des Gemeinderats
Der Gemeinderat
besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und sechszehn ehrenamtlichen
Mitgliedern.
§ 2
Ausschüsse
(1) Der
Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende
ständige Ausschüsse:
a)
den
Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und fünf
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
b)
den
Grundstücks- und Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und fünf
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
c)
den Rechnungsprüfungsausschuss,
bestehend aus dem Vorsitzenden und fünf (drei bis sieben) ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitgliedern.
(2) 1Den
Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a-b genannten Ausschüssen führt der erste
Bürgermeister. 2Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein
vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.
(3) 1Die
Ausschüsse sind vorberatend tätig.
(4) Das
Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der
Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt
ist.
§ 3
Tätigkeit der ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitglieder;
Entschädigung
(1) 1Die
Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die
Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.
2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und
Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen
werden.
(2) Die
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als
Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 40 € für die notwendige Teilnahme an
Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Zudem wird pro Sitzung
eine IT-Pauschale von 5 € gewährt,
hierdurch sind alle Kosten abgegolten, welche durch die elektronische Kommunikation
anfallen (Ausdrucke, Empfangsgeräte, Drucker usw.).
(3) 1Gemeinderatsmitglieder,
die Arbeitnehmer sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen
Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine
Pauschalentschädigung von 10 € je volle Stunde für den
Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit
entstanden ist. 3Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im
beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur
durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft
ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 10 € je volle Stunde. 4Die
Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.
(4) Die
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit
Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen
Reisekostengesetzes.
§ 4
Erster Bürgermeister
Der erste
Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.
§ 5
Weitere Bürgermeister
Der zweite und
dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.
§ 6
Inkrafttreten
1Diese Satzung tritt am 01.05.2020. in
Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des
örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 14.05.2014 außer Kraft.
Fuchstal, 07.05.2020
Abstimmungsergebnis: dafür: 17 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen