beschlossen

Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

Zum Vergleich erläutert der Bürgermeister, dass die Bürgermeisterentschädigung bisher 371,60 € betrug.


Beschluss:

 

 

Die monatliche Entschädigung für den zweiten Bürgermeister wird auf 400 € festgesetzt.

 

Die Vertreterentschädigung für den ersten Bürgermeister je Kalendertag (mit Ausnahme der Samstage, Sonn- und Feiertage) wird ab dem dritten Vertretungstag

  • bis zu einem Vertretungszeitraum von einem Monat auf                               120,00 €/Tag

(Abstimmung: 100 €  dafür: 5 dagegen: 11)

  • ab einem Vertretungszeitraum von mehr als einem Monat auf                       250,00 €/Tag

festgesetzt.

 

Der zweite Bürgermeister Stephan Völk erklärt sein Einvernehmen zur Festsetzung der monatlichen Entschädigung in Höhe von 400,00 €.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (pers. Beteiligung GRM Völk)