Sachvortrag:
Zum Vergleich erläutert der Bürgermeister, dass die Bürgermeisterentschädigung bisher 371,60 € betrug.
Beschluss:
Die monatliche Entschädigung für den zweiten Bürgermeister wird auf 400 € festgesetzt.
Die Vertreterentschädigung für den ersten Bürgermeister je Kalendertag (mit Ausnahme der Samstage, Sonn- und Feiertage) wird ab dem dritten Vertretungstag
- bis zu einem Vertretungszeitraum von einem Monat auf 120,00 €/Tag
(Abstimmung: 100 €
dafür: 5 dagegen: 11)
- ab einem Vertretungszeitraum von mehr als einem Monat auf 250,00 €/Tag
festgesetzt.
Der zweite Bürgermeister Stephan Völk erklärt sein Einvernehmen zur Festsetzung der monatlichen Entschädigung in Höhe von 400,00 €.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers. Beteiligung GRM Völk)