beschlossen

Ja: 9, Nein: 3, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

Aufgrund der persönlichen Beteiligung des ersten Bürgermeisters übernimmt die zweite Bürgermeisterin Raffalt Marie-Luise die Sitzungsleitung.

 

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Anlage 3 zu Art. 53 KWBG. Der ehrenamtliche Bürgermeister hat gem. Art 53 KWBG einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese hat innerhalb des festgesetzten Rahmensatzes zu erfolgen, wobei besonders Inhalt und Umfang des einzelnen Amts und die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse zu berücksichtigen sind.

Der anzuwendende Rahmensatz richtet sich nach der letzten fortgeschriebenen Einwohnerzahl, die 3 Monate vor der Festsetzung der Entschädigung vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung veröffentlicht wurde.

Rahmensatz von 1.001 – 3.000 Einwohner 2.856,88 € bis 4.285,34 €.

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Der 1. Bürgermeister hat bisher eine Entschädigung von monatlich 3.382,06 € erhalten.

 

Zweite Bürgermeisterin Raffalt verliest ein Schreiben von Herrn Enthofer indem er dem Gemeinderat die Tätigkeiten und Aufgabenbereiche des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Unterdießen darlegt.


Beschluss:

 

Die monatliche Entschädigung wird auf 3 700,00 € festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         3           Stimmen

                                             dagegen:    9           Stimmen

                                             (pers. Beteiligung BGM Enthofer)

                                                                            (Antrag somit abgelehnt)

 

Die monatliche Entschädigung wird auf 3 600,00 € festgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    3           Stimmen

                                             (pers. Beteiligung BGM Enthofer)

 

Bürgermeister Enthofer erklärt sein Einvernehmen mit der Festsetzung der Entschädigung.