Sachvortrag:
Aufgrund der persönlichen Beteiligung des ersten Bürgermeisters übernimmt die zweite Bürgermeisterin Raffalt Marie-Luise die Sitzungsleitung.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Anlage 3 zu Art. 53 KWBG. Der ehrenamtliche Bürgermeister hat gem. Art 53 KWBG einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese hat innerhalb des festgesetzten Rahmensatzes zu erfolgen, wobei besonders Inhalt und Umfang des einzelnen Amts und die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse zu berücksichtigen sind.
Der
anzuwendende Rahmensatz richtet sich nach der letzten fortgeschriebenen
Einwohnerzahl, die 3 Monate vor der Festsetzung der Entschädigung vom
Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung veröffentlicht wurde.
Rahmensatz
von 1.001 – 3.000 Einwohner 2.856,88 € bis 4.285,34 €.
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Der
1. Bürgermeister hat bisher eine Entschädigung von monatlich 3.382,06 €
erhalten.
Zweite
Bürgermeisterin Raffalt verliest ein Schreiben von Herrn Enthofer indem er dem
Gemeinderat die Tätigkeiten und Aufgabenbereiche des ersten Bürgermeisters der
Gemeinde Unterdießen darlegt.
Beschluss:
Die monatliche Entschädigung wird auf 3 700,00 € festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 3 Stimmen
dagegen: 9 Stimmen
(pers. Beteiligung BGM Enthofer)
(Antrag
somit abgelehnt)
Die monatliche Entschädigung wird auf 3 600,00 € festgesetzt.
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Abstimmungsergebnis: dafür: 9 Stimmen
dagegen: 3 Stimmen
(pers. Beteiligung BGM Enthofer)
Bürgermeister Enthofer erklärt sein Einvernehmen mit der Festsetzung
der Entschädigung.