beschlossen

Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

Zum Vergleich erläutert der Bürgermeister, dass die Bürgermeisterentschädigung bisher auf 278,69 € festgesetzt wurde.

 


Beschluss:

 

  1. Die monatliche Entschädigung für den zweiten Bürgermeister wird auf      300,00€ festgesetzt.  Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter 2. fallen.

 

  1.  Die Vertreterentschädigung für den Fall der tatsächlichen Vertretung des ersten Bürgermeister je Kalendertag (mit Ausnahme der Samstage, Sonn- und Feiertage) wird ab dem dritten Vertretungstag
  • bis zu einem Vertretungszeitraum von einem Monat auf                               45,00 €/Tag
  • ab einem Vertretungszeitraum von mehr als einem Monat auf                       90,00 €/Tag

festgesetzt.

 

Die zweite Bürgermeisterin Raffalt Marie-Luise erklärt ihr Einvernehmen mit der Festsetzung der Entschädigung.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (pers. Beteiligung GRM Raffalt)