Sachvortrag:
Zum Vergleich erläutert der Bürgermeister, dass die Bürgermeisterentschädigung bisher auf 278,69 € festgesetzt wurde.
Beschluss:
- Die monatliche Entschädigung für den zweiten Bürgermeister wird auf 300,00€ festgesetzt. Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter 2. fallen.
- Die Vertreterentschädigung für den Fall der tatsächlichen Vertretung des ersten Bürgermeister je Kalendertag (mit Ausnahme der Samstage, Sonn- und Feiertage) wird ab dem dritten Vertretungstag
- bis zu einem Vertretungszeitraum
von einem Monat auf 45,00
€/Tag
- ab einem Vertretungszeitraum von mehr als einem Monat auf 90,00 €/Tag
festgesetzt.
Die zweite Bürgermeisterin Raffalt Marie-Luise erklärt ihr Einvernehmen mit der Festsetzung der Entschädigung.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers. Beteiligung GRM Raffalt)