beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Satzung zur Regelung von Fragen des
örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

In der Fassung vom 12.05.2020

 

Die Gemeinde Unterdießen erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

 

 

§ 1 Zusammensetzung des Gemeinderats

 

Der Gemeinderat besteht aus dem ehrenamtlichen ersten Bürgermeister und zwölf ehrenamtlichen Mitgliedern.

 

 

§ 2 Ausschüsse

 

(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

 

a)      den Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und vier ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

b)      den Grundstücks- und Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und vier ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

c)      den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.

 

(2) 1Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a) und b) genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. 2Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein, vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied den Vorsitz.

 

(3) 1Die Ausschüsse sind vorberatend tätig.

 

(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

 

 

§ 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;

Entschädigung

 

(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

 

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Zudem wird pro Sitzung eine IT-Pauschale von 5 € gewährt, hierdurch sind alle Kosten abgegolten, welche durch die elektronische Kommunikation anfallen (Ausdrucke, Empfangsgeräte, Drucker usw.).

 

(3) 1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 12,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 12,00 € je volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

 

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

 

 

§ 4 Erster Bürgermeister

 

Der erste Bürgermeister ist Ehrenbeamter.

 

 

§ 5 Weitere Bürgermeister

 

Der/die zweite Bürgermeister/in ist Ehrenbeamtin.

 

 

§ 6 In-Kraft-Treten

 

1Diese Satzung tritt am 01.05.2020 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 14.05.2014 außer Kraft.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen