Sachvortrag:
Das Vorhaben ist nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei.
Es wurde eine Abweichung von der Stellplatzsatzung Fuchstal § 2 Abs.- 7; Stauraum vor Garagen/Carports 5 m, beantragt.
Der Stauraum würde im Mittel 3 m betragen und wäre somit BayBO konform. Hier ist ein Mindeststauraum von 3 m vorgeschrieben. In der GaStellV § 2 sowie in der BayBO Art. 47 heißt es hierzu: „...Abweichungen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen.“
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zum Bauantrag BA 19/2020; Errichtung eines Carports, auf dem Grundstück FlNr. 128; Gkg. Leeder, Finkenweg 9; wird eine Abweichung von der Stellplatzsatzung Fuchstal § 2; hinsichtlich des Stauraumes zugelassen. Der Carport darf errichtet werden und der Stauraum darf auf 3 m im Mittel verkürzt werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen