beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben ist nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei.

Es wurde eine Abweichung von der Stellplatzsatzung Fuchstal § 2 Abs.- 7; Stauraum vor Garagen/Carports 5 m, beantragt.

Der Stauraum würde im Mittel 3 m betragen und wäre somit BayBO konform. Hier ist ein Mindeststauraum von 3 m vorgeschrieben. In der GaStellV § 2 sowie in der BayBO Art. 47 heißt es hierzu: „...Abweichungen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen.“

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 19/2020; Errichtung eines Carports, auf dem Grundstück FlNr. 128; Gkg. Leeder, Finkenweg 9; wird eine Abweichung von der Stellplatzsatzung Fuchstal § 2; hinsichtlich des Stauraumes zugelassen. Der Carport darf errichtet werden und der Stauraum darf auf 3 m im Mittel verkürzt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen