beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan.

Das Bauvorhaben ist nach Art. 57 Bayerische Bauordnung verfahrensfrei.

Es soll auf einer Länge von 8,5 m eine Überdachung zwischen der bestehenden Garage bis auf die Grundstücksgrenze (Grünfläche/Gemeinde) errichtet werden.

Konflikt Bebauungsplan: Der geplante Anbau der Überdachung befindet sich nicht im Baufenster und ausserhalb der genehmigte Fläche für Garagen.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände, da der Anbau mit einer geplanten Höhe von 2 m auf der Grenze; keine Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes darstellt, sich in die Umgebung einfügt und nicht als Grenzbebauung (im Gegensatz zum daneben befindlichen Holzlager mit 2,5 m Höhe und 3m Länge) zu werten ist.

 

 


Beschluss:

Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA 22/2020 Fu; Errichtung eines Überdaches; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen