beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit der Änderung des  Bebauungsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „SO Biomasseheizkraftwerk“, da das Landratsamt Landsberg die Lagerung im Freien von Brennmaterial und Sägespäne beanstandet hat. Eine Lagerhalle ist mit den momentan geltenden Baugrenzen allerdings nicht genehmigungsfähig. Die Firma Dorr hat deshalb einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans gestellt, damit die Baugrenzen geändert werden können, und die Lagerhalle genehmigungsfähig wird.

 

 

 


Beschluss:

 

Für die Fläche der Bebauungsplanänderung (FlNrn. 1278, 1281/3 und 1281/4 jeweils Gemarkung Asch) das wie folgt umgrenzt wird:

 

im Norden                   Grundstück FlNrn. 1280/2, 1279 Gemarkung Asch

im Westen                   Grundstück FlNrn. 1281, 1281/2 Gemarkung Asch

im Süden                    Grundstück FlNr. 1290 Gemarkung Asch

im Osten                     Grundstück FlNr. 1276 Gemarkung Asch

 

wird ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufgestellt.

 

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, durch ein weiteres Baufenster Baurecht für eine Lagerhalle zu schaffen.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        15     Stimmen

                                         dagegen:     0     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an das Planungsbüro LARS consult Planungs- und Projektentwicklungs GmbH, 87700 Memmingen erteilt. Die Planungskosten sowie eine Pauschale als Ersatz für die entstandenen Verwaltungskosten für Arbeiten, die auf private Dritte hätten übertragen werden können (insbesondere für die technische Abwicklung des Verfahrens) sowie die Kosten für eventuell erforderliche Untersuchungen und Gutachten sind vom Antragsteller zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten ist abzuschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen