Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche dargestellt. Die Bestandsgebäude werden abgebrochen. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Zur Zeit ist für diesen Bereich ein Bebauungsplan in Aufstellung, das Bauvorhaben entspricht diesem.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 3 Stimmen