beschlossen

Ja: 12, Nein: 3

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche dargestellt. Die Bestandsgebäude werden abgebrochen. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Zur Zeit ist für diesen Bereich ein Bebauungsplan in Aufstellung, das Bauvorhaben entspricht diesem.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 24/2020, Service Wohnen Fuchstal GmbH, Herr Heiner Schäble, Neubau einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten und 31 PKW Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 81, 82, 493/5 Gemarkung Asch, Dorfstraße 50, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    3           Stimmen