Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den am 04.05.2020 eingereichten Bürgerantrag und dessen Zulässigkeitsvoraussetzungen.
Auszug aus Art. 18 b GO
(1) 1Die
Gemeindebürger können beantragen, dass das zuständige Gemeindeorgan eine
gemeindliche Angelegenheit behandelt (Bürgerantrag). 2Ein
Bürgerantrag darf nicht Angelegenheiten zum Gegenstand haben, für die innerhalb
eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden
ist.
(2) 1Der
Bürgerantrag muss bei der Gemeinde eingereicht werden, eine Begründung
enthalten und bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die
Unterzeichnenden zu vertreten. 2Für den
Fall ihrer Verhinderung oder ihres Ausscheidens können auf den
Unterschriftenlisten zusätzlich stellvertretende Personen benannt werden.
(3) 1Der
Bürgerantrag muss von mindestens 1 v.H. der Gemeindeeinwohner unterschrieben
sein. 2Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger.
Der Gemeinderat hat die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt. Daher ist nunmehr eine sachliche Behandlung des Bürgerantrags erforderlich. Auf die Ausführungen im Sachvortrag bzw. Beschluss zum Bürgerantrag wird Bezug genommen.
Die
Antragsteller begehren von einer Abrechnung nach Erschließungsbeitragssatzung
der derzeit erstmalig herzustellenden bzw. bereits erstmalig hergestellten
Straßen abzusehen.
Die Kosten
sollen entweder von der Gemeinde Fuchstal getragen bzw. bei einem Fördertopf
des Freistaates gem. 13 FAG geltend gemacht werden. Fakt ist, dass Art. 13h FAG
in erster Linie für die Kompensation der abgeschafften Straßenausbaubeiträge
gelten soll, allerdings kann dieser laut Art. 13 h Abs. 1 Satz 2 FAG auch für
investive Maßnahmen an Erschließungsanlagen verwendet werden, bei denen am 1.
April 2021 seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung mindestens
25 Jahre vergangen sind.
Für die
jährliche Pauschale für zukünftige Ausbaumaßnahmen stehen pro Jahr ab 2020 85
Mio. € zur Verfügung, welche auf alle bayerischen Gemeinden, Märkte und Städte
verteilt werden. 65 Mio. € stehen ausschließlich für die Spitzabrechnung für
Maßnahmen zur Verfügung, die die Voraussetzungen des Art. 19 Abs. 9 KAG
erfüllen. Werden diese Beträge eines Tages hierfür nicht mehr benötigt, so wird
der Betrag den Topf für die jährliche Pauschale auf 150 Mio. EUR auffüllen.
Erstmalig
herstellt bzw. im Endstadium der Herstellung befinden sich folgende
Straßenzüge:
Buchstraße,
Auf der Halde, Lindenweg jeweils Gemarkung Leeder und Eschenweg in der
Gemarkung Asch
Derzeit
hergestellt bzw. kurz vor Herstellungsbeginn befinden sich folgende
Straßenzüge:
Krautgartenweg,
Finkenweg, Hinterried- und Ulrichstraße jeweils Gemarkung Leeder und Am Alten
Postweg in der Gemarkung Asch
Für diese
Straßenzüge wurden rechtsverbindliche Bauverträge mit den Baufirmen
abgeschlossen.
Die Höhe der
Straßenbaukosten belaufen sich laut den Bauverträgen auf ca. 2.000.000,00 €.
Welcher beitragsfähige Aufwand bei der Abrechnung der Maßnahmen nach der
Erschließungsbeitragssatzung zu erwarten ist kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht
ermittelt werden, da die Vorlage der Schlussrechnung durch die Baufirmen noch
nicht oder noch nicht vollständig erfolgte. Nach einer überschlägigen Schätzung
handelt es sich hierbei um einen Betrag in Höhe von 1,5 Mio. €.
Die
Erschließungsbeitragsmaßnahmen sind aufgrund von Gemeinderatsbeschlüssen
vollständig ausgeschrieben und vergeben worden. Die Kosten wurden im Haushalt
der Gemeinde Fuchstal angesetzt. Ebenso wurden die Beitragseinnahmen im Jahr
2020 sowie in den Finanzplanungsjahren als Einnahmen angesetzt. Je nach Ausgang
der Abstimmung würden sich unter Umständen nicht unerhebliche Einnahmeausfälle
ergeben, deren Kompensation kurzfristig nicht möglich wäre.
Darüber hinaus
ist zu beachten, dass die jährliche Pauschale vorzugsweise für anstehende
Maßnahmen nach der Ausbaubeitragssatzung angesetzt werden sollte. Diese
Tatsache schmälert die Pauschale (diese wurde eingeführt nach dem die
Ausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2018 entfallen sind) um einen weiteren,
nicht unerheblichen, Betrag. Folgende Straßenzüge sind in der Gemeinde Fuchstal
bereits erstmalig hergestellt, müssen jedoch zeitnah erneuert werden:
Dorfstraße Ost, Rainweg Rest, Eschenweg Rest, Blumenweg, Gartenweg und
Molkereiweg. In diesen Straßenzügen muss der Kanal ausgetauscht werden, da eine
anderweitige Sanierung nicht zielführend bzw. möglich ist. Dies hat zur Folge,
dass über ein weiteres Finanzierungsprogramm nachgedacht werden müsste,
aufgrund der Tatsache, dass der Topf nicht alle Maßnahmen ausreichend decken
kann.
Unter Annahme
folgender Gesichtspunkt ergibt sich für die Gemeinde Fuchstal nachfolgende
Berechnung. Die jährliche Pauschale in Höhe von 150 Mio. € geteilt durch 2056
bayerische Kommunen ergibt ca. 70.000 € jährlich für die Gemeinde Fuchstal d.h.
bei ca. 1,5 Mio. € beitragsausfall muss die Pauschale ca. 20 Jahre lang für
diese Maßnahmen verwendet werden. Wie die Finanzierung der in der Zwischenzeit
auflaufenden Maßnahmen geregelt wird, wäre zu klären.
Beschluss:
Der Bürgerantrag ist zulässig.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Beschluss:
Die Beschlussfassung über die einzelnen Erschließungsanlagen wird auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen