beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den am 04.05.2020 eingereichten Bürgerantrag und dessen Zulässigkeitsvoraussetzungen.

 

Auszug aus Art. 18 b GO

(1) 1Die Gemeindebürger können beantragen, dass das zuständige Gemeindeorgan eine gemeindliche Angelegenheit behandelt (Bürgerantrag). 2Ein Bürgerantrag darf nicht Angelegenheiten zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist.

(2) 1Der Bürgerantrag muss bei der Gemeinde eingereicht werden, eine Begründung enthalten und bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. 2Für den Fall ihrer Verhinderung oder ihres Ausscheidens können auf den Unterschriftenlisten zusätzlich stellvertretende Personen benannt werden.

(3) 1Der Bürgerantrag muss von mindestens 1 v.H. der Gemeindeeinwohner unterschrieben sein. 2Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger.

 

Der Gemeinderat hat die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt. Daher ist nunmehr eine sachliche Behandlung des Bürgerantrags erforderlich. Auf die Ausführungen im Sachvortrag bzw. Beschluss  zum Bürgerantrag wird Bezug genommen.

 

Die Antragsteller begehren von einer Abrechnung nach Erschließungsbeitragssatzung der derzeit erstmalig herzustellenden bzw. bereits erstmalig hergestellten Straßen abzusehen.

 

Die Kosten sollen entweder von der Gemeinde Fuchstal getragen bzw. bei einem Fördertopf des Freistaates gem. 13 FAG geltend gemacht werden. Fakt ist, dass Art. 13h FAG in erster Linie für die Kompensation der abgeschafften Straßenausbaubeiträge gelten soll, allerdings kann dieser laut Art. 13 h Abs. 1 Satz 2 FAG auch für investive Maßnahmen an Erschließungsanlagen verwendet werden, bei denen am 1. April 2021 seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind.

 

Für die jährliche Pauschale für zukünftige Ausbaumaßnahmen stehen pro Jahr ab 2020 85 Mio. € zur Verfügung, welche auf alle bayerischen Gemeinden, Märkte und Städte verteilt werden. 65 Mio. € stehen ausschließlich für die Spitzabrechnung für Maßnahmen zur Verfügung, die die Voraussetzungen des Art. 19 Abs. 9 KAG erfüllen. Werden diese Beträge eines Tages hierfür nicht mehr benötigt, so wird der Betrag den Topf für die jährliche Pauschale auf 150 Mio. EUR auffüllen.

 

Erstmalig herstellt bzw. im Endstadium der Herstellung befinden sich folgende Straßenzüge:

Buchstraße, Auf der Halde, Lindenweg jeweils Gemarkung Leeder und Eschenweg in der Gemarkung Asch

 

Derzeit hergestellt bzw. kurz vor Herstellungsbeginn befinden sich folgende Straßenzüge:

Krautgartenweg, Finkenweg, Hinterried- und Ulrichstraße jeweils Gemarkung Leeder und Am Alten Postweg in der Gemarkung Asch

 

Für diese Straßenzüge wurden rechtsverbindliche Bauverträge mit den Baufirmen abgeschlossen.

 

Die Höhe der Straßenbaukosten belaufen sich laut den Bauverträgen auf ca. 2.000.000,00 €. Welcher beitragsfähige Aufwand bei der Abrechnung der Maßnahmen nach der Erschließungsbeitragssatzung zu erwarten ist kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht ermittelt werden, da die Vorlage der Schlussrechnung durch die Baufirmen noch nicht oder noch nicht vollständig erfolgte. Nach einer überschlägigen Schätzung handelt es sich hierbei um einen Betrag in Höhe von 1,5 Mio. €.

 

Die Erschließungsbeitragsmaßnahmen sind aufgrund von Gemeinderatsbeschlüssen vollständig ausgeschrieben und vergeben worden. Die Kosten wurden im Haushalt der Gemeinde Fuchstal angesetzt. Ebenso wurden die Beitragseinnahmen im Jahr 2020 sowie in den Finanzplanungsjahren als Einnahmen angesetzt. Je nach Ausgang der Abstimmung würden sich unter Umständen nicht unerhebliche Einnahmeausfälle ergeben, deren Kompensation kurzfristig nicht möglich wäre.

 

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die jährliche Pauschale vorzugsweise für anstehende Maßnahmen nach der Ausbaubeitragssatzung angesetzt werden sollte. Diese Tatsache schmälert die Pauschale (diese wurde eingeführt nach dem die Ausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2018 entfallen sind) um einen weiteren, nicht unerheblichen, Betrag. Folgende Straßenzüge sind in der Gemeinde Fuchstal bereits erstmalig hergestellt, müssen jedoch zeitnah erneuert werden: Dorfstraße Ost, Rainweg Rest,  Eschenweg Rest, Blumenweg, Gartenweg und Molkereiweg. In diesen Straßenzügen muss der Kanal ausgetauscht werden, da eine anderweitige Sanierung nicht zielführend bzw. möglich ist. Dies hat zur Folge, dass über ein weiteres Finanzierungsprogramm nachgedacht werden müsste, aufgrund der Tatsache, dass der Topf nicht alle Maßnahmen ausreichend decken kann.

 

Unter Annahme folgender Gesichtspunkt ergibt sich für die Gemeinde Fuchstal nachfolgende Berechnung. Die jährliche Pauschale in Höhe von 150 Mio. € geteilt durch 2056 bayerische Kommunen ergibt ca. 70.000 € jährlich für die Gemeinde Fuchstal d.h. bei ca. 1,5 Mio. € beitragsausfall muss die Pauschale ca. 20 Jahre lang für diese Maßnahmen verwendet werden. Wie die Finanzierung der in der Zwischenzeit auflaufenden Maßnahmen geregelt wird, wäre zu klären.

 


Beschluss:

 

Der Bürgerantrag ist zulässig.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

Beschluss:

 

Die Beschlussfassung über die einzelnen Erschließungsanlagen wird auf  die nächste Gemeinderatssitzung vertagt

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen