Sachvortrag:
Die bisherige Entschädigung lag bei 50,00 €/Monat und Erstattung der Fahrkosten.
Beschluss:
Für den Referenten für Seniorenangelegenheiten Johannes Schmidt wird die Entschädigung auf 50,-- € zuzüglich Fahrtkosten ab 01.05.2020 festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen