beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wald dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Das Bauvorhaben ist nach § 35 BauGB Abs. 4 privilegiert. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 

 


Beschluss:

 

Zum BA 25/2020 Fu, Jagdgenossenschaft Leeder, Wiedererrichtung einer baufälligen Jagdhütte FlNr. 2917 Gkg. Leeder, Reitäcker; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen