Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Es ist eine Abstandsflächenübernahme auf Flurstück 387/2 erforderlich. Die erforderliche Abstandsflächenübernahme liegt nicht vor. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauwerk aufgrund der geplanten Kubatur (EG+OG+DG, Außenmaße gesamt: Länge 16,00 m, Breite 12,00 m, Wandhöhe 6,50m, Firsthöhe bis 11,30 m, (Firsthöhe umliegende Grundstücke: Alpenweg 21: 7,80m; Alpenweg 15: 8,07m; Alpenweg 18: 5,72m; Alpenweg 20: 7,81m, sowie der geplanten Stellplatzanordnung, nicht in die Umgebungsbebauung ein.
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 Stimmen
dagegen: 12 Stimmen
(wurde somit abgelehnt)