abgelehnt

Ja: 0, Nein: 12

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Es ist eine Abstandsflächenübernahme auf Flurstück 387/2 erforderlich. Die erforderliche Abstandsflächenübernahme liegt nicht vor. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauwerk aufgrund der geplanten Kubatur (EG+OG+DG, Außenmaße gesamt: Länge 16,00 m, Breite 12,00 m, Wandhöhe 6,50m, Firsthöhe bis 11,30 m, (Firsthöhe umliegende Grundstücke: Alpenweg 21: 7,80m; Alpenweg 15: 8,07m; Alpenweg 18: 5,72m; Alpenweg 20: 7,81m, sowie der geplanten Stellplatzanordnung, nicht in die Umgebungsbebauung ein.

 

 


Beschluss:

Zur Bauvoranfrage BV 2/2020; Neubau von drei Reihenhäusern mit Garage  und Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 387/1 Gemarkung Unterdießen, Alpenweg 11, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    12         Stimmen

                                             (wurde somit abgelehnt)