beschlossen

Ja: 11, Nein: 1

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Erschließung ist gesichert. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Abstandsflächenübernahme ist nicht erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 

 


Beschluss:

Zum BA 6/2020 UD, Teilabbruch einer bestehenden Lagerhalle; Anbau von 3 zusätzlichen WE an ein bestehendes Wohn- und Geschäftsgeb. (1 GE, 1 WE) mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 377/1; Gkg Unterdießen; Sonnenweg, wird das Einvernehmen nach § 34 BauGB erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen