Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung)
und fügt sich ein. Die Erschließung ist gesichert. Die Fläche ist im
Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Abstandsflächenübernahme ist nicht erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen