beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

In Fortführung der GRS vom 10.3.2020; TOP 3; über einen Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport; Unterdießen, nach Inaugenscheinnahme durch Bauausschuss.

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Abstandsflächenübernahme ist nicht erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 

 


Beschluss:

Zum Bauantrag BA 8/2020 UD; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 96/1 Gemarkung Oberdießen, St-Rupert.Str. 2 1/2,wird das Einvernehmen nach § 34 BauGB erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen