Sachvortrag:
In Fortführung der GRS vom 10.3.2020; TOP 3; über einen Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport; Unterdießen, nach Inaugenscheinnahme durch Bauausschuss.
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Abstandsflächenübernahme ist nicht erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen