Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung)
und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
dargestellt.
In Wohngebieten können nach §3 Abs. 3 Punkt 1 Baunutzungsverordnung ausnahmsweise zugelassen werden:
Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen.
Der Wintergarten wird über der bestehenden Terrasse errichtet.
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die
Erschließung ist gesichert.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen