beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

In Wohngebieten können nach §3 Abs. 3 Punkt 1 Baunutzungsverordnung ausnahmsweise zugelassen werden:

 

Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen.

 

Der Wintergarten wird über der bestehenden Terrasse errichtet.

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 27/2020; Anbau eines Wintergartens und Umnutzung einer bestehenden Garage auf dem Grundstück FlNr. 208/4 Gemarkung Asch, Am Anger, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen