beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Bplan „Leeder Kreuzäcker“, weicht aber in Punkt 6.2 von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt. Die Abweichung betrifft:

-          Gekennzeichnete Flächen für Garagen (GA), es soll ein überdachter Stellplatz/Carport außerhalb der im Bplan vorgesehenen Flächen errichtet werden

Der Stellplatz soll parallel zur Straße „Kreuzäcker“ errichtet werden.

 


Beschluss:

 

Zum Antrag auf Befreiung vom Bplan „Leeder Kreuzäcker“; Errichtung eines Carports, auf dem Grundstück FlNr. 535/4; Gkg. Leeder, Kreuzäcker 14; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0      Stimmen