Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat die Zulässigkeit des Bürgerantrags in der 2. Sitzung TOP I. 12 vom 14.05.2020 festgestellt. Daher ist nunmehr eine sachliche Behandlung des Bürgerantrags erforderlich. Auf die Ausführungen im Sachvortrag bzw. Beschluss zum Bürgerantrag wird Bezug genommen.
Die
Antragsteller begehren von einer Abrechnung nach Erschließungsbeitragssatzung
der derzeit erstmalig herzustellenden bzw. bereits erstmalig hergestellten
Straßen abzusehen.
Die Kosten
sollen entweder von der Gemeinde Fuchstal getragen bzw. bei einem Fördertopf
des Freistaates gem. 13 FAG geltend gemacht werden. Fakt ist, dass Art. 13h FAG
in erster Linie für die Kompensation der abgeschafften Straßenausbaubeiträge
gelten soll, allerdings kann dieser laut Art. 13 h Abs. 1 Satz 2 FAG auch für
investive Maßnahmen an Erschließungsanlagen verwendet werden, bei denen am 1.
April 2021 seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung mindestens
25 Jahre vergangen sind.
Für die
jährliche Pauschale für zukünftige Ausbaumaßnahmen stehen pro Jahr ab 2020 85
Mio. € zur Verfügung, welche auf alle bayerischen Gemeinden, Märkte und Städte
verteilt werden. 65 Mio. € stehen ausschließlich für die Spitzabrechnung für
Maßnahmen zur Verfügung, die die Voraussetzungen des Art. 19 Abs. 9 KAG
erfüllen. Werden diese Beträge eines Tages hierfür nicht mehr benötigt, so wird
der Betrag den Topf für die jährliche Pauschale auf 150 Mio. EUR auffüllen.
Erstmalig
herstellt bzw. im Endstadium der Herstellung befinden sich folgende Straßenzüge:
Buchstraße,
Auf der Halde, Lindenweg jeweils Gemarkung Leeder und Eschenweg in der
Gemarkung Asch
Derzeit
hergestellt bzw. kurz vor Herstellungsbeginn befinden sich folgende
Straßenzüge:
Krautgartenweg,
Finkenweg, Hinterried- und Ulrichstraße jeweils Gemarkung Leeder und Am Alten
Postweg in der Gemarkung Asch
Für diese
Straßenzüge wurden rechtsverbindliche Bauverträge mit den Baufirmen
abgeschlossen.
Die Höhe der Baukosten
belaufen sich laut den Bauverträgen auf ca. 2.000.000,00 € (ohne Eschenweg, dieser
wurde vorerst versehentlich außer Acht gelassen; mit dem Eschenweg belaufen
sich die Baukosten laut den Bauverträgen auf ca. 2.200.000,00 €). Welcher
beitragsfähige Aufwand bei der Abrechnung der Maßnahmen nach der
Erschließungsbeitragssatzung zu erwarten ist kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht
ermittelt werden, da die Vorlage der Schlussrechnungen durch die Baufirmen noch
nicht oder noch nicht vollständig erfolgte. Nach einer überschlägigen Schätzung
handelt es sich hierbei um einen Betrag in Höhe von 1,5 Mio. €.
Die
Erschließungsbeitragsmaßnahmen sind aufgrund von Gemeinderatsbeschlüssen
vollständig ausgeschrieben und vergeben worden. Die Kosten wurden im Haushalt
der Gemeinde Fuchstal angesetzt. Ebenso wurden die Beitragseinnahmen im Jahr
2020 sowie in den Finanzplanungsjahren als Einnahmen angesetzt. Je nach Ausgang
der Abstimmung würden sich unter Umständen nicht unerhebliche Einnahmeausfälle
ergeben, deren Kompensation kurzfristig nicht möglich wäre.
Darüber hinaus
ist zu beachten, dass die jährliche Pauschale vorzugsweise für die Finanzierung
anstehender Maßnahmen nach der (weggefallenen)
Ausbaubeitragssatzung angesetzt werden sollte. Diese Tatsache schmälert die
Pauschale (diese wurde eingeführt nach dem die Ausbaubeiträge rückwirkend zum
01.01.2018 entfallen sind) um einen weiteren, nicht unerheblichen, Betrag.
Folgende Straßenzüge sind in der Gemeinde Fuchstal bereits erstmalig
hergestellt, müssen jedoch zeitnah erneuert werden: Dorfstraße Ost, Rainweg
Rest, Eschenweg Rest, Blumenweg, Gartenweg und Molkereiweg. In diesen
Straßenzügen muss der Kanal ausgetauscht werden, da eine anderweitige Sanierung
nicht zielführend bzw. möglich ist. Dies hat zur Folge, dass über ein weiteres
Finanzierungsprogramm nachgedacht werden müsste, aufgrund der Tatsache, dass
der Topf nicht alle Maßnahmen ausreichend decken kann.
Unter Annahme
folgender Gesichtspunkt ergibt sich für die Gemeinde Fuchstal nachfolgende
Berechnung. Die jährliche Pauschale in Höhe von 150 Mio. € für den gesamten
Freistaat geteilt durch 2056 bayerische Kommunen ergibt ca. 70.000 € jährlich
für die Gemeinde Fuchstal d.h. bei ca. 1,5 Mio. € Beitragsausfall muss die
Pauschale ca. 20 Jahre lang für diese Maßnahmen verwendet werden. Wie die
Finanzierung der in der Zwischenzeit auflaufenden Maßnahmen geregelt wird, wäre
zu klären.
Auf Grund
einer Anfrage von GRM Ruoff doch alle Straßen im Paket abstimmen zu lassen,
lässt der Bürgermeister über den vorliegenden Beschluss der Einzelabstimmung,
der mit der Rechtsaufsicht im Landratsamt abgesprochen wurde abstimmen.
Beschluss:
Über die
Erschließungsanlagen wird einzeln abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 5 Stimmen
Beschluss:
Die Gemeinde
Fuchstal verzichtet bei der Erschließungsanlage „Buchstraße“ auf die Erhebung
der noch anfallenden Erschließungsbeiträge und wird diese über die
Straßenausbaupauschalen finanzieren
Abstimmungsergebnis: dafür: 1 Stimmen
dagegen: 15 Stimmen
(wurde somit abgelehnt)
Beschluss:
Die Gemeinde
Fuchstal verzichtet bei der Erschließungsanlage „Auf der Halde“ auf die
Erhebung der noch anfallenden Erschließungsbeiträge und wird diese über die
Straßenausbaupauschalen finanzieren
Abstimmungsergebnis: dafür: 1 Stimmen
dagegen: 13 Stimmen
(pers. Beteiligung GRM Weber, Engel)
Beschluss:
Die Gemeinde
Fuchstal verzichtet bei der Erschließungsanlage „Lindenweg“ auf die Erhebung
der noch anfallenden Erschließungsbeiträge und wird diese über die
Straßenausbaupauschalen finanzieren
Abstimmungsergebnis: dafür: 1 Stimmen
dagegen: 15 Stimmen
Zu diesem TOP
übernimmt der Zweite Bürgermeister Stephan Völk die Sitzungsleitung, da der
Erste Bürgermeister persönlich beteiligt ist
Beschluss:
Die Gemeinde
Fuchstal verzichtet bei der Erschließungsanlage „Eschenweg“ auf die Erhebung der
noch anfallenden Erschließungsbeiträge und wird diese über die
Straßenausbaupauschalen finanzieren
Abstimmungsergebnis: dafür: 1 Stimmen
dagegen: 14 Stimmen
(pers. Beteiligung BGM Karg)
Beschluss:
Die Gemeinde
Fuchstal verzichtet bei der Erschließungsanlage „Krautgartenweg“ auf die
Erhebung der noch anfallenden Erschließungsbeiträge und wird diese über die
Straßenausbaupauschalen finanzieren
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 Stimmen
dagegen: 15 Stimmen
(pers. Beteiligung GRM Prüll)
Beschluss:
Die Gemeinde
Fuchstal verzichtet bei der Erschließungsanlage „Finkenweg“ auf die Erhebung
der noch anfallenden Erschließungsbeiträge und wird diese über die
Straßenausbaupauschalen finanzieren
Abstimmungsergebnis: dafür: 1 Stimmen
dagegen: 15 Stimmen
Beschluss:
Die Gemeinde
Fuchstal verzichtet bei der Erschließungsanlage „Hinterried- und Ulrichstraße“
auf die Erhebung der noch anfallenden Erschließungsbeiträge und wird diese über
die Straßenausbaupauschalen finanzieren
Abstimmungsergebnis: dafür: 1 Stimmen
dagegen: 14 Stimmen
(pers. Beteiligung GRM Frieß)
Beschluss:
Die Gemeinde
Fuchstal verzichtet bei der Erschließungsanlage „Am Alten Postweg“ auf die
Erhebung der noch anfallenden Erschließungsbeiträge und wird diese über die Straßenausbaupauschalen
finanzieren
Abstimmungsergebnis: dafür: 1 Stimmen
dagegen: 15 Stimmen