abgelehnt

Ja: 1, Nein: 15

Sachvortrag:

 

Der Gemeinderat hat die Zulässigkeit des Bürgerantrags in der 2. Sitzung TOP I. 12 vom 14.05.2020 festgestellt. Daher ist nunmehr eine sachliche Behandlung des Bürgerantrags erforderlich. Auf die Ausführungen im Sachvortrag bzw. Beschluss  zum Bürgerantrag wird Bezug genommen.

 

Die Antragsteller begehren von einer Abrechnung nach Erschließungsbeitragssatzung der derzeit erstmalig herzustellenden bzw. bereits erstmalig hergestellten Straßen abzusehen.

 

Die Kosten sollen entweder von der Gemeinde Fuchstal getragen bzw. bei einem Fördertopf des Freistaates gem. 13 FAG geltend gemacht werden. Fakt ist, dass Art. 13h FAG in erster Linie für die Kompensation der abgeschafften Straßenausbaubeiträge gelten soll, allerdings kann dieser laut Art. 13 h Abs. 1 Satz 2 FAG auch für investive Maßnahmen an Erschließungsanlagen verwendet werden, bei denen am 1. April 2021 seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind.

 

Für die jährliche Pauschale für zukünftige Ausbaumaßnahmen stehen pro Jahr ab 2020 85 Mio. € zur Verfügung, welche auf alle bayerischen Gemeinden, Märkte und Städte verteilt werden. 65 Mio. € stehen ausschließlich für die Spitzabrechnung für Maßnahmen zur Verfügung, die die Voraussetzungen des Art. 19 Abs. 9 KAG erfüllen. Werden diese Beträge eines Tages hierfür nicht mehr benötigt, so wird der Betrag den Topf für die jährliche Pauschale auf 150 Mio. EUR auffüllen.

 

Erstmalig herstellt bzw. im Endstadium der Herstellung befinden sich folgende Straßenzüge:

Buchstraße, Auf der Halde, Lindenweg jeweils Gemarkung Leeder und Eschenweg in der Gemarkung Asch

 

Derzeit hergestellt bzw. kurz vor Herstellungsbeginn befinden sich folgende Straßenzüge:

Krautgartenweg, Finkenweg, Hinterried- und Ulrichstraße jeweils Gemarkung Leeder und Am Alten Postweg in der Gemarkung Asch

 

Für diese Straßenzüge wurden rechtsverbindliche Bauverträge mit den Baufirmen abgeschlossen.

 

Die Höhe der Baukosten belaufen sich laut den Bauverträgen auf ca. 2.000.000,00 € (ohne Eschenweg, dieser wurde vorerst versehentlich außer Acht gelassen; mit dem Eschenweg belaufen sich die Baukosten laut den Bauverträgen auf ca. 2.200.000,00 €). Welcher beitragsfähige Aufwand bei der Abrechnung der Maßnahmen nach der Erschließungsbeitragssatzung zu erwarten ist kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht ermittelt werden, da die Vorlage der Schlussrechnungen durch die Baufirmen noch nicht oder noch nicht vollständig erfolgte. Nach einer überschlägigen Schätzung handelt es sich hierbei um einen Betrag in Höhe von 1,5 Mio. €.

 

Die Erschließungsbeitragsmaßnahmen sind aufgrund von Gemeinderatsbeschlüssen vollständig ausgeschrieben und vergeben worden. Die Kosten wurden im Haushalt der Gemeinde Fuchstal angesetzt. Ebenso wurden die Beitragseinnahmen im Jahr 2020 sowie in den Finanzplanungsjahren als Einnahmen angesetzt. Je nach Ausgang der Abstimmung würden sich unter Umständen nicht unerhebliche Einnahmeausfälle ergeben, deren Kompensation kurzfristig nicht möglich wäre.

 

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die jährliche Pauschale vorzugsweise für die Finanzierung  anstehender Maßnahmen nach der (weggefallenen) Ausbaubeitragssatzung angesetzt werden sollte. Diese Tatsache schmälert die Pauschale (diese wurde eingeführt nach dem die Ausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2018 entfallen sind) um einen weiteren, nicht unerheblichen, Betrag. Folgende Straßenzüge sind in der Gemeinde Fuchstal bereits erstmalig hergestellt, müssen jedoch zeitnah erneuert werden: Dorfstraße Ost, Rainweg Rest,  Eschenweg Rest, Blumenweg, Gartenweg und Molkereiweg. In diesen Straßenzügen muss der Kanal ausgetauscht werden, da eine anderweitige Sanierung nicht zielführend bzw. möglich ist. Dies hat zur Folge, dass über ein weiteres Finanzierungsprogramm nachgedacht werden müsste, aufgrund der Tatsache, dass der Topf nicht alle Maßnahmen ausreichend decken kann.

 

Unter Annahme folgender Gesichtspunkt ergibt sich für die Gemeinde Fuchstal nachfolgende Berechnung. Die jährliche Pauschale in Höhe von 150 Mio. € für den gesamten Freistaat geteilt durch 2056 bayerische Kommunen ergibt ca. 70.000 € jährlich für die Gemeinde Fuchstal d.h. bei ca. 1,5 Mio. € Beitragsausfall muss die Pauschale ca. 20 Jahre lang für diese Maßnahmen verwendet werden. Wie die Finanzierung der in der Zwischenzeit auflaufenden Maßnahmen geregelt wird, wäre zu klären.

 

Auf Grund einer Anfrage von GRM Ruoff doch alle Straßen im Paket abstimmen zu lassen, lässt der Bürgermeister über den vorliegenden Beschluss der Einzelabstimmung, der mit der Rechtsaufsicht im Landratsamt abgesprochen wurde abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Über die Erschließungsanlagen wird einzeln abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    5           Stimmen

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Fuchstal verzichtet bei der Erschließungsanlage „Buchstraße“ auf die Erhebung der noch anfallenden Erschließungsbeiträge und wird diese über die Straßenausbaupauschalen finanzieren

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         1           Stimmen

                                             dagegen:    15             Stimmen

                                                            (wurde somit abgelehnt)

Beschluss:

 

Die Gemeinde Fuchstal verzichtet bei der Erschließungsanlage „Auf der Halde“ auf die Erhebung der noch anfallenden Erschließungsbeiträge und wird diese über die Straßenausbaupauschalen finanzieren

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         1           Stimmen

                                             dagegen:    13             Stimmen

                                                            (pers. Beteiligung GRM Weber, Engel)

Beschluss:

 

Die Gemeinde Fuchstal verzichtet bei der Erschließungsanlage „Lindenweg“ auf die Erhebung der noch anfallenden Erschließungsbeiträge und wird diese über die Straßenausbaupauschalen finanzieren

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         1           Stimmen

                                             dagegen:    15         Stimmen

                                                           

Zu diesem TOP übernimmt der Zweite Bürgermeister Stephan Völk die Sitzungsleitung, da der Erste Bürgermeister persönlich beteiligt ist

 

Beschluss:

 

Die Gemeinde Fuchstal verzichtet bei der Erschließungsanlage „Eschenweg“ auf die Erhebung der noch anfallenden Erschließungsbeiträge und wird diese über die Straßenausbaupauschalen finanzieren

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         1           Stimmen

                                             dagegen:    14         Stimmen

                                                (pers. Beteiligung BGM Karg)

Beschluss:

 

Die Gemeinde Fuchstal verzichtet bei der Erschließungsanlage „Krautgartenweg“ auf die Erhebung der noch anfallenden Erschließungsbeiträge und wird diese über die Straßenausbaupauschalen finanzieren

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    15         Stimmen

                                                            (pers. Beteiligung GRM Prüll)

Beschluss:

 

Die Gemeinde Fuchstal verzichtet bei der Erschließungsanlage „Finkenweg“ auf die Erhebung der noch anfallenden Erschließungsbeiträge und wird diese über die Straßenausbaupauschalen finanzieren

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         1           Stimmen

                                             dagegen:    15         Stimmen

 

Beschluss:

 

Die Gemeinde Fuchstal verzichtet bei der Erschließungsanlage „Hinterried- und Ulrichstraße“ auf die Erhebung der noch anfallenden Erschließungsbeiträge und wird diese über die Straßenausbaupauschalen finanzieren

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         1           Stimmen

                                             dagegen:    14         Stimmen

                                                            (pers. Beteiligung GRM Frieß)

Beschluss:

 

Die Gemeinde Fuchstal verzichtet bei der Erschließungsanlage „Am Alten Postweg“ auf die Erhebung der noch anfallenden Erschließungsbeiträge und wird diese über die Straßenausbaupauschalen finanzieren

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         1           Stimmen

                                             dagegen:    15         Stimmen