Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Gelände der Kiesgrube nördlich Hirschvogel“ mit Begründung in der gebilligten Fassung vom 28.05.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen