Sachvortrag:
Schulverbandsvorsitzender Krötz ist als Anordnungsbefugter bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt. Stellvertretender Vorsitzender Karg übernimmt den Vorsitz.
Herr Braunegger trägt den Bericht als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung vom 09.03.2020 vor und stellt fest, dass die örtliche Prüfung keine Beanstandungen ergeben hat.
Es wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung 2019 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und zu entlasten.
Beschluss:
Feststellung des
Jahresergebnisses
Solleinnahmen
Verwaltungshaushalt 1.539.962,64
€
Solleinnahmen
Vermögenshaushalt 170.329,41
€
Summe
Solleinnahmen 1.710.292,05
€
+ neue
Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter
Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter
Kasseneinnahmereste 0,00
€
Summe bereinigte
Solleinnahmen 1.710.292,05
€
Sollausgaben
Verwaltungshaushalt 1.539.962,64
€
Sollausgaben
Vermögenshaushalt 170.329,41
€
Summe Sollausgaben 1.710.292,05
€
+ neue
Haushaltsausgabereste 0,00
€
- Abgang alter
Haushaltsausgabereste 0,00
€
- Abgang alter
Kassenausgabereste 0,00
€
Summe bereinigte
Sollausgaben 1.710.292,05
€
Zuführung
Vermögenshaushalt 135.000,41
€
Zuführung Rücklage 92.338,23
€
Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2019 mit den ausgewiesenen Summen festgestellt. Die gegebenenfalls angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt die Schulverbandsversammlung für die Jahresrechnung 2019 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2019 genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen