Sachvortrag:
Gemäß Art. 35 KommZG soll der Verbandsvorsitzende der gesetzliche Vertreter einer Gemeinde sein.
Die Schulverbandsversammlung bestellt
Fr. Klein und Hr. Arnold
in den Wahlausschuss.
Beschluss:
Die Wahl hat folgendes Ergebnis:
Abgegeben werden 11 Stimmen
Hiervon wird als ungültig erklärt 0 Stimmen
Gültig sind somit 11 Stimmen
Von diesen gültigen Stimmzetteln entfallen auf
- Erwin Karg 0 Stimmen
Der Vorsitzende des Wahlausschusses verkündet nun das Wahlergebnis und stellt fest, dass das Schulverbandsmitglied Erwin Karg zum Schulverbandsvorsitzenden gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl zum Schulverbandsvorsitzenden annimmt. Dieser erklärt die Annahme der Wahl.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen