beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Gemäß Art. 35 KommZG soll der Verbandsvorsitzende der gesetzliche Vertreter einer Gemeinde sein.

 

Die Schulverbandsversammlung bestellt

 

Fr. Klein und Hr. Arnold

 

in den Wahlausschuss.

 


Beschluss:

 

Die Wahl hat folgendes Ergebnis:

Abgegeben werden                                         11 Stimmen

Hiervon wird als ungültig erklärt                    0  Stimmen

Gültig sind somit                                            11 Stimmen

 

Von diesen gültigen Stimmzetteln entfallen auf

  • Erwin Karg                                         0  Stimmen

 

 

Der Vorsitzende des Wahlausschusses verkündet nun das Wahlergebnis und stellt fest, dass das Schulverbandsmitglied Erwin Karg zum Schulverbandsvorsitzenden gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl zum Schulverbandsvorsitzenden annimmt. Dieser erklärt die Annahme der Wahl.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen