Sachvortrag:
Gemäß Art. 6 Abs.3 VGemO wählt die Gemeinschaftsversammlung aus ihrer Mitte einen der ersten Bürgermeister zum Gemeinschaftsvorsitzenden.
Die Gemeinschaftsversammlung bestellt Gerhard Schmid in den Wahlausschuss.
Beschluss:
Die Wahl hat folgendes Ergebnis:
Abgegeben werden 7 Stimmzettel
Hiervon wird als ungültig erklärt 0 Stimme
Gültig sind somit 7 Stimmen
Von diesen gültigen Stimmzetteln entfallen auf
- Erwin Karg 7 Stimmen
Der Vorsitzende des Wahlausschusses verkündet nun das Wahlergebnis und stellt fest, dass das Gemeinschaftsversammlungsmitglied Karg zum Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl zum Gemeinschaftsvorsitzenden annimmt. Dieser erklärt die Annahme der Wahl.