zur Kenntnis genommen

Die Anfragen betreffen:

 

14.1 GRM Ruoff informiert darüber, dass die Verrohrung des Hummelbaches 1934 von einer Flurbereinigungsgenossenschaft im Rahmen der Flurbereinigung durchgeführt wurde. Diese machte auch die Bereiche des vorherigen Bachverlaufes bis 1939 wieder bewirtschaftbar.  (Die Jahreszahl 1934 entspricht auch den Angaben von Simon Luitpold im Gerichtsurteil zu den Holznutzungsrechten von 1963)