Sachvortrag:
Zum Vergleich erläutert der Schulverbandsvorsitzende, dass die monatliche Entschädigung ab 2016 350,00 € betrug, dieser Betrag erhöhte sich durch Besoldungsanpassungen.
Aufgrund persönlicher Beteiligung nimmt der Schulverbandsvorsitzende an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Beschluss:
Der Schulverbandsvorsitzende der Verbandsversammlung erhält für seine Tätigkeit als Vorsitzender der Verbandsversammlung und Leiter der Verwaltung eine monatliche Entschädigung in bisheriger Höhe.
Wenn die Grundgehälter der Beamten in den Besoldungsgruppen A und B (Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz) einheitlich geändert werden, ist auch die Entschädigung des Vorsitzenden mit dem gleichen Vom Hundert Satz anzuheben.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers.
Beteiligung Vors. Karg)