beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Zum Vergleich erläutert der Schulverbandsvorsitzende, dass die monatliche Entschädigung ab 2016 350,00 € betrug, dieser Betrag erhöhte sich durch Besoldungsanpassungen.

 

Aufgrund persönlicher Beteiligung nimmt der Schulverbandsvorsitzende an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 


Beschluss:

 

Der Schulverbandsvorsitzende der Verbandsversammlung erhält für seine Tätigkeit als Vorsitzender der Verbandsversammlung und Leiter der Verwaltung eine monatliche Entschädigung in bisheriger Höhe.

Wenn die Grundgehälter der Beamten in den Besoldungsgruppen A und B (Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz) einheitlich geändert werden, ist auch die Entschädigung des Vorsitzenden mit dem gleichen Vom Hundert Satz anzuheben.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (pers. Beteiligung Vors. Karg)