beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Zum Vergleich erläutert der Schulverbandsvorsitzende, dass die monatliche Entschädigung ab 2016 350,00 € betrug. dieser Betrag erhöhte sich durch Besoldungsanpassungen.

 

Aufgrund persönlicher Beteiligung nimmt der Stellvertreter des Schulverbandsvorsitzenden an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden erhält neben seiner Entschädigung als Mitglied der Verbandsversammlung eine monatliche Entschädigung in bisheriger Höhe.

 

Wenn die Grundgehälter der Beamten in den Besoldungsgruppen A und B (Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz) einheitlich geändert werden, ist auch die Entschädigung des Stellvertreters mit dem gleichen Vom Hundert Satz anzuheben.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (pers. Beteiligung Verbandsmitglied Schneider)