Sachvortrag:
Zum Vergleich erläutert der Schulverbandsvorsitzende, dass die monatliche Entschädigung ab 2016 350,00 € betrug. dieser Betrag erhöhte sich durch Besoldungsanpassungen.
Aufgrund persönlicher Beteiligung nimmt der Stellvertreter des Schulverbandsvorsitzenden an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Beschluss:
Der Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden erhält neben seiner Entschädigung als Mitglied der Verbandsversammlung eine monatliche Entschädigung in bisheriger Höhe.
Wenn die Grundgehälter der Beamten in den Besoldungsgruppen A und B (Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz) einheitlich geändert werden, ist auch die Entschädigung des Stellvertreters mit dem gleichen Vom Hundert Satz anzuheben.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers.
Beteiligung Verbandsmitglied Schneider)