vertagt

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit zur Aufstellung des Verkehrszeichens Nr. 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) und dem Zusatzzeichen Nr. 1026-38 (Land- und forstwirtsch. Verkehr frei) für den Martinsbrunnenweg, Fl.Nr. 14/1 in der Gemarkung Leeder (siehe Standort der Zeichen im Lageplan mit X gekennzeichnet). Zusätzlich zu diesem Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen sollte das Zeichen „Radfahrer Vorsicht! Landwirtschaftlicher Gegenverkehr“ angebracht werden. Es kommt die Anregung, dass auch Anlieger frei bis 7,5 Tonnen beschildert werden muss, damit dort die schweren Fahrzeuge nicht die Straße  beschädigen.

 

Verkehrszeichen 260 Verbot für Kraftfahrzeuge | Ihr Strassenausstatter           

 

Verkehrszeichen mit der Nummer 260

(Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge)

 

Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei VZ 1026-38
 

 


Zusatzzeichen mit der Nummer 1026-38

(Land- und forstwirtsch. Verkehr frei)

 

 

 

 


                                    Radfahrer Vorsicht!

                                    Landwirtschaftlicher Gegenverkehr

 

 

 


Beschluss:

 

Da es recht viele Zusatzschilder sind, wird durch die Verwaltung mit der Straßenverkehrsbehörde im LRA abgeklärt, was zulässig ist. Der TOP wird vertagt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (vertagt)