Sachvortrag:
Der
Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit zur Aufstellung des
Verkehrszeichens Nr. 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen,
Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige
Kraftfahrzeuge) und dem Zusatzzeichen Nr. 1026-38 (Land- und
forstwirtsch. Verkehr frei) für den Martinsbrunnenweg, Fl.Nr. 14/1 in der
Gemarkung Leeder (siehe Standort der Zeichen im Lageplan mit X gekennzeichnet).
Zusätzlich zu diesem Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen sollte das Zeichen
„Radfahrer Vorsicht! Landwirtschaftlicher Gegenverkehr“ angebracht werden. Es
kommt die Anregung, dass auch Anlieger frei bis 7,5 Tonnen beschildert werden
muss, damit dort die schweren Fahrzeuge nicht die Straße beschädigen.
Verkehrszeichen mit der Nummer 260
(Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen,
Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige
Kraftfahrzeuge)
Zusatzzeichen mit der Nummer 1026-38
(Land- und forstwirtsch. Verkehr frei)
Radfahrer Vorsicht!
Landwirtschaftlicher Gegenverkehr
Da es recht viele Zusatzschilder sind, wird durch die Verwaltung mit der Straßenverkehrsbehörde im LRA abgeklärt, was zulässig ist. Der TOP wird vertagt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(vertagt)