Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Es werden 2 Varianten angefragt:
Variante 1 nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO, Anbau an bestehendes Nachbargebäude:
Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich vor Außenwänden, die an Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss oder gebaut werden darf.
Variante 2 nach Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO, Kerngebiete:
In Kerngebieten und in festgesetzten urbanen Gebieten beträgt die Tiefe 0,50 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H, mindestens jeweils 3 m.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt bis die vom Bauherrn gestellten Fragen zum Vorbescheid beantwortet sind.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen