Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung
vom Bebauungsplan Unterdießen „nördlich der Kirche“, St.-Nikolaus-Weg. Es wird
beantragt, die Wandhöhe talseitig von vorgesehenen 6,50 m auf 7,50 m anzuheben.
Das DG soll ausgebaut werden. Um die max. Firsthöhe einzuhalten, ist eine
Änderung der Dachneigung notwendig.
Begründung BPlan: „Die maximale Gebäudehöhe wird durch die max.
talseitige Wand- und Firsthöhe begrenzt. Die Festsetzungen erlauben zwei
unterschiedliche Typen. Entweder ein zweigeschossiges Gebäude mit flachem Dach,
oder ein eingeschossiges Gebäude mit ausgebautem Dachraum und einem steileren
Dach. Die gewählte Höhe von 6,50 m für die höchstzulässige talseitige Wandhöhe
in Verbindung mit 9,00 m für die max. talseitige Firsthöhe sorgt dafür, dass
das talseitige Erscheinungsbild der Gebäude, das eines zweigeschossigen Hauses
ist. Für Gebäude mit einem Vollgeschoss, welche das Obergeschoss als
ausgebauten Dachraum erstellen, ist die max. talseitige Wandhöhe auf 4,50 m und
die Firsthöhe auf 8 m begrenzt. Diese zweite Variante dürfte jedoch in den
topographisch stärker bewegten Bereichen nicht zum Einsatz kommen, da sich die
Belichtung von der bewegten Hangseite her schwierig gestaltet.“
Das geplante Bauwerk entspricht keiner der beiden im BPlan vorgesehenen
Haustypen.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Vom Bauherrn sind Skizzen zum geplanten Gebäudeschnitt sowie zu den Geländehöhen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen