beschlossen

Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 1. Änderung des vorhabensbez. Bebauungsplans „Holzlagerplatz Oberdießen“ vom 30.06.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                                         (pers. Beteiligung GRM Leinsle)