Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Sport-, Freizeit-, Erholungsfläche dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Zufahrt ist gesichert (Privatweg). Das Vorhaben dient als bauliche Anlage der Tierhaltung (§ 35 Abs. 4 BauGB). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände sofern die Voraussetzungen für eine Privilegierung vorliegen.
Beschluss:
Zum BA 07/2020 UD, Neubau eines Bienehauses mit Lager, FlNr. 29 Gemarkung Unterdießen-Dornstetten, Im untern Feld; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 Stimmen
dagegen: 10 Stimmen
(Der
Antrag ist somit abgelehnt)