Sachvortrag:
Der
Bürgermeister informiert über den Antrag zur Änderung der Stellplatzsatzung.
Nach §2
Satz 2 Absatz 2 der aktuellen Stellplatzsatzung müssen für Wohnungen ab 45 m²
Größe, 2 Stellplätze nachgewiesen werden.
Die Nachfrage im Geschosswohnungsbau nach kleinen
Wohnung, die meist von einer Person genutzt werden, steigt.
Diese Wohnungen sind meist zwischen 50-65 m2 und müssten
2 Stellplätze nachweisen.
Die Bewohner der Wohnungen sind oft alleinstehend
oder Seniorenehepaare und benötigen nur einen Stellplatz.
Wir stellen daher den Antrag die Stellplatzsatzung
dahingehend zu ändern, dass Wohnungen bis 52 m2 nur einen Stellplatz
nachweisen müssen.
Beschluss:
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Gestaltung,
Ausstattung, die Größe und die erforderliche Zahl
von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge
(Stellplatzsatzung)
§1
Änderung der Satzung
§2 Satz 2 Absatz 2 enthält folgende neue Fassung:
2. Für Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit
Wohnungen
Für Wohnungen bis 52 qm Wohnfläche je
Wohnung 1,0 Stellplatz
Für Wohnungen über 52 qm Wohnfläche je Wohnunug
2,0 qm Stellplätze
jedoch mind. 2,0 Stellpätze
ab 6 Wohnungen zusätzlich für
Besucher 10 v.H.
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am …………………..in Kraft.
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 Stimmen
dagegen: 17 Stimmen
(Antrag
ist somit abgelehnt)