beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Es sollen zwei Räume, Wohnen ca. 33 m² und Schlafen ca. 12 m², sowie eine Terrassenüberdachung ca. 16 m² angebaut werden.

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 

 


Beschluss:

Zum Bauantrag BA 30/2020; Wohnhauserweiterung Anbau nach Westen auf dem Grundstück FlNr. 579/20 Gemarkung Leeder, Lindenweg 5, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen