Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung)
und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
dargestellt.
Es sollen zwei Räume, Wohnen ca. 33 m² und Schlafen ca. 12 m², sowie eine Terrassenüberdachung ca. 16 m² angebaut werden.
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 17 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen