beschlossen

Ja: 8, Nein: 2

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 3. Sitzung vom 30.06.2020 TOP I.6 wurden aufgrund der während der erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen keine Änderungen erforderlich. Der Feststellungsbeschluss kann gefasst werden.


Beschluss:

 

Die Beschlüsse der 32. Sitzung vom 09.08.2016 TOP I.1 und 27.09.2016 TOP I.2 (jeweils Erweiterung Geltungsbereich), der 38. Sitzung vom 21.02.2017 TOP I.1 (Abwägung Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung), der 38. Sitzung vom 21.02.2017 TOP I.2 (Reduzierung Geltungsbereich), der 41. Sitzung vom 11.04.2017 TOP I.12 (nochmalige Behandlung Stellungnahme LBV anl. frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung), der 52. Sitzung vom 13.03.2018 TOP I.1 (Ergänzung um Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen), der 63. Sitzung vom 29.01.2019 TOP I.3 (Abwägung Stellungnahmen öffentliche Auslegung mit Behördenbeteiligung), der 78. Sitzung vom 11.02.2020 TOP I.1 (Anpassung Entwurf entspr. BPlan) sowie der 3. Sitzung vom 30.06.2020 TOP I.6 (Abwägung Stellungnahmen erneute Auslegung mit erneuter Behördenbeteiligung) werden bestätigt.

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Unterdießen für den Bereich westlich und östlich der Triebgasse in Dornstetten mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2020 wird verbindlich festgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren gem. § 6 BauGB einzuleiten.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         8           Stimmen

                                             dagegen:    2           Stimmen