beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Es soll eine Wohnung mit Wohnküche, Bad, einem Schlafzimmer und einem Kinderzimmer entstehen mit 65 m² Wohnfläche entstehen.

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 

 


Beschluss:

Zum Bauantrag BA 31/2020; Einbau einer Wohnung im Dachgeschoß im bestehenden Wohnhaus FlNr. 588/6 Gemarkung Leeder, Weldener Str.13, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen