beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Es soll eine Terrassenüberdachung ca. 13,36 m² angebaut werden

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 

 

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 32/2020Fu; Anbau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 166/5 Gemarkung Asch, Römerkesselstraße 2a, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen