beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

Es soll eine Terrassenüberdachung ca. 23m² angebaut werden. Es wird eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan benötigt. Das Bauvorhaben verlässt die die Baugrenze im Süden um 1,92 m auf einer Länge von 8,26 m.

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände, da nach § 31 Abs. 2 BauGB eine abweichende Situation vorliegt, wenn

  • die Abweichung städtebaulich vertretbar ist (Nr. 2) und
  • die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde (Nr. 3)

 

 


Beschluss:

Zum Bauantrag BA 34/2020Fu; Anbau einer Terrassenüberdachung und isolierte Befreiung vom Bebauungsplan wegen überschreiten der Baugrenze,;auf dem Grundstück FlNr. 204/19 Gemarkung Asch, Sonnenfeld 6, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen