beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die Möglichkeit die Sporthallen und die Gemeinschaftshalle wieder zur Benutzung freizugeben.

 

Laut aktueller Covid-19 Vorschriften ist die Nutzung der Hallen für den Sportbetrieb unter Einhaltung der Vorschriften wieder möglich.

Hierfür wird die Verwaltung beauftragt ein Hygienekonzept auszufertigen, welches die aktuell zu beachtenden Vorschriften und Einschränkungen berücksichtigt und bei einer Kontrolle durch die Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt werden muss.

Die Maskenpflicht ebenso wie die Abstandsregelung muss (wenn durchführbar) jeder Zeit angewandt werden.

Desinfektionsmittel, Beschilderung und Informationen zum Verhalten der Benutzer müssen ebenfalls vom Betreiber zur Verfügung gestellt und angebracht werden.

 

Benutzer und Benutzergruppen werden zur Selbstverantwortung aufgefordert.

 


Beschluss:

 

Die Sporthallen und die Gemeinschaftshalle werden grundsätzlich wieder zur Benutzung frei gegeben. Die Verwaltung wird beauftrag vorher ein ausreichendes Hygienekonzept für die Benutzung der Hallen aufzustellen um Haftungsfragen auszuschließen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15             Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen