beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert in Weiterführung der 4. Sitzung vom 10.06.2020 TOP I.11 über die Notwendigkeit zur Aufstellung des Verkehrszeichens Nr. 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) und dem Zusatzzeichen Nr. 1026-38 (Land- und forstwirtsch. Verkehr frei) für den Martinsbrunnenweg, Fl.Nr. 14/1 in der Gemarkung Leeder (siehe Standort der Zeichen im Lageplan mit X gekennzeichnet). Zusätzlich hierzu sollte das Zusatzzeichen Nr. 1053-33 (Massenangabe 7,5 t) angebracht werden um die Straße durch schwerere Fahrzeug nicht zu beschädigen. Darüber hinaus wurde in der letzten Sitzung auch das Zusatzzeichen „Radfahrer Vorsicht! Landwirtschaftlicher Gegenverkehr“ besprochen.

 

Da es sich hierbei um 3 Zusatzschilder und somit insgesamt 4 Verkehrszeichen an einem Pfosten handeln wurde die Zulässigkeit mit Herrn Weh (LRA, Straßenverkehrswesen) besprochen. Die Rückmeldung von Herrn Weh befindet sich im Anhang dieses Beschlusses.

 

In den Grundzügen ist zu beachten, dass die Aufstellung von Verkehrszeichen zwingend erforderlich und somit in der verkehrsrechtlichen Anordnung ausreichend zu begründen ist (Dies gilt auch bei Zusatzzeichen). Darüber hinaus sollten nicht mehr als 2 Zusatzzeichen angebracht werden. Somit wäre eine Beschilderung mit dem Verkehrszeichen Nr. 260 in Verbindung mit den Zusatzzeichen Nr. 1026-38 und Nr. 1053-33 grundsätzlich zulässig, wenn die Notwendigkeit begründet werden kann. Das Zusatzschild „Radfahrer Vorsicht! Landwirtschaftlicher Gegenverkehr“ hält er Weh nicht als zwingend notwendig.

 

Verkehrszeichen 260 Verbot für Kraftfahrzeuge | Ihr Strassenausstatter           

 

Verkehrszeichen mit der Nummer 260

(Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge)

 

Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei VZ 1026-38
 

 


Zusatzzeichen mit der Nummer 1026-38

(Land- und forstwirtsch. Verkehr frei)

 

 

 


Zusatzzeichen mit der Nummer 1053-33

(Massenangabe – 7,5 t

 

 

 

 


                                    Radfahrer Vorsicht!

                                    Landwirtschaftlicher Gegenverkehr

 

 

 


Beschluss:

 

Für den Martinsbrunnenweg, Fl.Nr. 14/1 in der Gemarkung Leeder wird das Verkehrszeichen Nr. 260 mit den Zusatzzeichen Nr. 1026-38 und Nr. 1053-33 aufgestellt. Es wäre zu prüfen ob die 7,5 t im Zeichen 1026-38 integriert werden können.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen