Sachvortrag:
Der
Bürgermeister informiert in Weiterführung der 4. Sitzung vom 10.06.2020 TOP I.11
über die Notwendigkeit zur Aufstellung des Verkehrszeichens Nr. 260 (Verbot für
Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen
und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) und dem Zusatzzeichen
Nr. 1026-38 (Land- und forstwirtsch. Verkehr frei) für den Martinsbrunnenweg,
Fl.Nr. 14/1 in der Gemarkung Leeder (siehe Standort der Zeichen im Lageplan mit
X gekennzeichnet). Zusätzlich hierzu sollte das Zusatzzeichen Nr. 1053-33
(Massenangabe 7,5 t) angebracht werden um die Straße durch schwerere Fahrzeug
nicht zu beschädigen. Darüber hinaus wurde in der letzten Sitzung auch das
Zusatzzeichen „Radfahrer Vorsicht! Landwirtschaftlicher Gegenverkehr“
besprochen.
Da es sich hierbei um 3 Zusatzschilder und somit
insgesamt 4 Verkehrszeichen an einem Pfosten handeln wurde die Zulässigkeit mit
Herrn Weh (LRA, Straßenverkehrswesen) besprochen. Die Rückmeldung von Herrn Weh
befindet sich im Anhang dieses Beschlusses.
In den
Grundzügen ist zu beachten, dass die Aufstellung von Verkehrszeichen zwingend
erforderlich und somit in der verkehrsrechtlichen Anordnung ausreichend zu
begründen ist (Dies gilt auch bei Zusatzzeichen). Darüber hinaus sollten nicht
mehr als 2 Zusatzzeichen angebracht werden. Somit wäre eine Beschilderung mit
dem Verkehrszeichen Nr. 260 in Verbindung mit den Zusatzzeichen Nr. 1026-38 und
Nr. 1053-33 grundsätzlich zulässig, wenn die Notwendigkeit begründet werden
kann. Das Zusatzschild „Radfahrer Vorsicht! Landwirtschaftlicher Gegenverkehr“
hält er Weh nicht als zwingend notwendig.
Verkehrszeichen mit der Nummer 260
(Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen,
Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige
Kraftfahrzeuge)
Zusatzzeichen mit der Nummer 1026-38
(Land- und forstwirtsch. Verkehr frei)
Zusatzzeichen mit der Nummer 1053-33
(Massenangabe – 7,5 t
Radfahrer Vorsicht!
Landwirtschaftlicher Gegenverkehr
Für den Martinsbrunnenweg, Fl.Nr. 14/1 in der Gemarkung Leeder wird das Verkehrszeichen Nr. 260 mit den Zusatzzeichen Nr. 1026-38 und Nr. 1053-33 aufgestellt. Es wäre zu prüfen ob die 7,5 t im Zeichen 1026-38 integriert werden können.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen